Herbstsynode 2025 - Zweiter Tag
Präses Harm Adam hat nach einer Andacht von Bodo Harms aus dem Synodalverband Grafschaft Bentheim den zweiten Synodentag eröffnet.
Neufassung der Reformierten Liturgie
Die Gesamtsynode hat einstimmig beschlossen, die Neuauflage der Reformierten Liturgie ab dem Frühjahr 2026 offiziell einzuführen. Fünf Jahre lang habe ein Team unter Leitung des Reformierten Bundes an dem neuen Leitfaden für die Gestaltung von Gottesdiensten und Andachten gearbeitet, sagte Kirchenpräsidentin Susanne Bei der Wieden. Die neue Ordnung trage den Veränderungen bei kirchlichen Amtshandlungen und einem veränderten Sprachgebrauch Rechnung. So schließe die Gottesdienstordnung für eine Trauung jetzt auch die Segnung aller Personen unabhängig vom Geschlecht ein.
Zuletzt hatten die Reformierten in Deutschland 1999 einen solchen Leitfaden veröffentlicht. Nach der Beratung über einen ersten Entwurf der Liturgie bei der Synode im Frühjahr 2024 folgte eine Erprobungsphase in den Kirchengemeinden. Danach seien unter anderem noch eine Gottesdienstordnung für ein Abendmahl mit Kindern sowie eine Ordnung für die Amtseinführung multiprofessioneller Teams hinzugekommen. Auf Anregung von Barbara Schenck, die für die Reformierte Kirche in der Redaktion mitarbeitete, beschloss die Synode zudem, dass auch eine frei zugängliche Online-Fassung der aktuellen Publikation sichergestellt werden solle.
Die neue Reformierte Liturgie wird auch in der Lippischen Landeskirche eingeführt.
Beitritt der Gemeinde Bückeburg-Stadthagen zur Landeskirche
Die Gesamtsynode hat ein Kirchengesetz gebilligt, das den Beitritt der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Bückeburg-Stadthagen zur Landeskirche regelt. Nach Angaben von Vizepräsident Helge Johr geht damit ein zweijähriger Prozess zu Ende, der von der Gemeinde Bückeburg-Stadthagen nach dem Ruhestand ihres letzten Pastors angestoßen worden war.
Im Gesetz heißt es, dass die Gemeinde der Evangelisch-reformierten Kirche in voller synodaler Gemeinschaft mit allen Rechten und Pflichten beitritt. Zur Gemeinde, die das Gebiet des früheren Freistaates Schaumburg-Lippe umfasst, gehören rund 800 Mitglieder. Sie wird zukünftig dem Synodalverband X angehören.
Aus der Gemeinde Bückeburg-Stadthagen kam zur Vertragsunterzeichnung eine Delegation von Presbyterinnen zusammen mit dem evangelisch-reformierten Pastor Axel Bargheer, der die Gemeinde seit einiger Zeit berät.
Nach dem Beschluss der Gesamtsynode über den Beitritt: Präses Harm Adam, Kirchenpräsidentin Susanne Bei der Wieden, Pastor Axel Bargheer und aus Bückeburg-Stadthagen die Presbyterinnen Annette Faudt, Christel Feindt und Ingrid Netzer.
Keine Kürzungen bei der kirchlichen Arbeit - Gesamtsynode verabschiedet 55-Millionen-Haushalt
Die Gesamtsynode der Evangelisch-reformierten Kirche hat am Freitag den Haushalt für das Jahr 2026 in Höhe von 55,4 Millionen Euro einstimmig beschlossen. Der Etat liegt damit um etwa 1,6 Millionen Euro über dem des laufenden Jahres. Der Haushalt berücksichtigt Tarifsteigerungen von etwa 2,3 Prozent und sieht keine Kürzungen bei der kirchlichen Arbeit vor.
Zum wiederholten Mal warnte Vizepräsident Johr vor den finanziellen Risiken des Mitgliederverlusts. Im Jahr 2025 habe sich die Zahl der Kirchenmitglieder weiter verringert. Ende September 2025 lag die Zahl bei 147.000 Mitgliedern. Dies seien fast 4.000 Personen weniger als im Vorjahr. Noch habe die Evangelisch-reformierte Kirche im EKD-Vergleich einen deutlich unterdurchschnittlichen Mitgliederrückgang. Die Zahlen der letzten Jahre zeigten jedoch, dass auch die Evangelisch-reformierte Kirche sich auf diese Durchschnittswerte zubewege. Johr prognostizierte für 2041 eine Mitgliederzahl zwischen 90.000 und 95.000 Personen. Natürlich habe dies Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung.
Größter Einnahmeposten bleiben die Kirchensteuern, die im kommenden Jahr mit rund 39 Millionen Euro veranschlagt sind und auf einem stabilen Niveau liegen. Ein wesentlicher Faktor der Haushaltsplanung ist die Zukunftsvorsorge. So sieht auch der Plan für das kommende Jahr vor, dass 5,2 Millionen Euro in eine Vorsorgestiftung fließen werden und 1,3 Millionen Euro in die Gemeindestiftung. Bereits seit einigen Jahren bilden die Erträge aus der Gemeindestiftung eine solide zusätzliche Einnahmequelle der Kirchengemeinden. Etwa 900.000 Euro fließen 2026 auf diesem Weg an die 136 Kirchengemeinden.
Nennenswerte zusätzliche Ausgaben sind für die Kirchenmusik vorgesehen. Rund 150.000 Euro fließen in drei 50-Prozent-Stellen für Kirchenmusikerinnen oder -musiker sowie 35.000 Euro an Zuschüssen für Chorprojekte in den Kirchengemeinden. Der Haushalt sieht auch notwendige Mittel für anstehende Sanierungsmaßnahmen am Kloster Möllenbeck vor.
Positiv sei das Jahr 2024 gelaufen, sagte Johr. Die Evangelisch-reformierte Kirche habe das Jahr mit einem Überschuss von rund 300.000 Euro abschließen können. Diese Summe sei zusätzlich in die Rücklagen geflossen.
Die Gesamtsynode beschloss auch den Haushalt des Diakonischen Werkes.
Die nächste Gesamtsynode tagt am 21. und 22. Mai 2026 in Emden.

