Die Gemeinde
Die Gemeinde ist nach reformiertem Verständnis der Ort, an dem sich das Leben der Kirche vollzieht.
Pfarrstellen werden durch Gemeindewahl besetzt. Es wählt nicht das Presbyterium oder der Kirchenrat allein, wahlberechtigt sind alle konfirmierten Gemeindeglieder. Die Landeskirche besitzt kein Besetzungs- und Versetzungsrecht.
"Die Gemeinden wählen ihre Pfarrer oder Pfarrerinnen auf Vorschlag des Kirchenrates / Presbyteriums frei aus allen wählbaren Predigern und Predigerinnen"
Kirchenverfassung §4, Abs. 3
Die Leitung der Kirchengemeinde liegt in allen Belangen beim Kirchenrat bzw. Presbyterium:
geistlich (Verantwortung für Predigt, Taufe, Abendmahl, alle Amtshandlungen und den Unterricht)
rechtlich (z.B. Einstellung und Entlassung kirchlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen)
wirtschaftlich (z.B. Verwaltung des Vermögens, Haushaltsaufstellung, Rechnungsführung)
(der Pfarrer/die Pfarrerin gehört dem Kirchenrat kraft Amtes an und ist ein Mitglied unter anderen)
In den synodalen Zusammenschlüssen (im Synodalverband und der Gesamtsynode) stellt sich die Einheit der Kirche dar; hier wird die kirchliche Gemeinschaft durch gemeinsame Regelungen und gegenseitige Unterstützung gelebt.