Die Synodalverbände
Die Kirchengemeinden einer Region sind zu Synodalverbänden zusammengeschlossen. Zur Zeit existieren neun.
Die Synoden der Synodalverbände treffen sich einmal jährlich, um die Angelegenheiten zu regeln, die von den einzelnen Gemeinden nicht erledigt werden können oder die alle oder mehrere Gemeinden angehen.
"Den Synoden obliegt die Leitung, Verwaltung und Vertretung der Kirche in allen ihren Diensten, soweit diese nicht von den Kirchengemeinden allein erfüllt werden."
Kirchenverfassung §51, Abs. 2
Die Vorsitzenden der Synode heißen Präses oder Frau Präses und repräsentieren die Synodalverbände nach außen. Mit einigen Beisitzern bilden sie das Moderamen der Synode, das zwischen den Synodaltagungen die nötigen Entscheidungen trifft.
Manche Synodalverbände unterhalten auch gemeinsame Rentämter oder diakonische Einrichtungen.