Kirche und Israel

Grundlegendes

Seit vielen Jahren ist der Evangelisch–reformierten Kirche das Gespräch mit Vertretern jüdischer Gemeinden und Einrichtungen wichtig.

Bei der Erarbeitung einer neuen und bis heute gültigen Kirchenverfassung wurde am 9. Juni 1988 als zentraler Verfassungsgrundsatz festgehalten:


„ Gott hat Israel zu seinem Volk erwählt und nie verworfen. Er hat in Jesus Christus die Kirche in seinen Bund hineingenommen. Deshalb gehört zum Wesen und Auftrag der Kirche, Begegnung und Versöhnung mit dem Volk Israel zu suchen.“ (§ 1,2)


Die Synoden wie die Gemeinden sind verpflichtet, „das Gespräch mit Juden zu suchen und die Solidarität mit der jüdischen Gemeinschaft zu fördern und dem Antijudaismus zu widersprechen.“ (§ 69,9)  

Diese Verfassungsbestimmungen verpflichten zum intensiven jüdisch-christlichen Gespräch. Folgende Einsichten leiten seitdem die Diskussionen:

  1. Verständigung und Zusammenarbeit zwischen Christen und Juden bei gegenseitiger Achtung aller Unterschiede.

  2. Erinnerung an die Ursprünge und Zusammenhänge von Judentum und Christentum:
    Israel ist und bleibt das von Gott erwählte Volk und Jesus hat als Jude unter Juden gelebt. Er hat an der Tora als Norm  festgehalten. Die Christenheit sieht in Jesus den lebendigen Messias (Christus), sie hofft mit dem jüdischen Volk auf die messianische Vollendung der ganzen Welt.

  3. Eine Judenmission wird abgelehnt.

  4. Die Schuldgeschichte der Christenheit (auch in unserer Kirche) gegenüber dem jüdischen Volk wird  ernst genommen.

  5. Jüdische Gemeinden und jüdisches Leben in Leben in Deutschland werden unterstützt.

  6. Die Solidarität mit dem Staat Israel als jüdische Heimstätte wird gefördert.

 

Sven Scherz-Schade / pixelio.de