Herbstsynode 2023 - Zweiter Tag


Die Synode tagt in der Johannes a Lasco Bibliothek (Fotos: Ulf Preuß)

Der stellvertretende Präses Jakobus Baumann hat nach einer Andacht von Thoralf Spieß aus dem Synodalverband XI den zweiten Synodentag eröffnet.


Keine Extremisten in kirchliche Ämter
Henning Flad (Foto: Ulf Preuß)

Gesamtsynode bezieht Position gegen Ausgrenzung und Diskriminierung
Die Evangelisch-reformierte Kirche hat sich mit einem einstimmigen Beschluss deutlich von Menschen mit rechtsextremistischen Positionen abgegrenzt. Die Gesamtsynode stellte bei ihrer Tagung fest, dass Haltungen, die anderen Menschen die Gleichheit und Würde absprächen, nicht mit dem christlichen Selbstverständnis vereinbar sind. Dabei gehe es um die Diskriminierung auf Grund von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung oder andere Eigenschaften.

Mit Blick auf die kirchlichen Gemeindewahlen im März des kommenden Jahres empfiehlt die Synode, Personen, die fortdauernd rechtsextremistische, ausgrenzende Positionen vertreten, von der Wählbarkeit zu den Gemeindegremien auszuschließen.

Die Synodenmitglieder bekräftigten, dass die Evangelisch-reformierte Kirche sowohl innerhalb als auch außerhalb für ein Demokratieverständnis eintrete, das die Rechte von Minderheiten beachtet. Dies entspreche auch ihrer eigenen Geschichte von Flucht, Migration und Minorität.

Zuvor hatte der Politikwissenschaftler Henning Flad von der Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus vor der Synode über Versuche aus dem rechtsextremistischen politischen Spektrum berichtet, den Einfluss im kirchlichen Raum auszudehnen. Studien lieferten Anhaltspunkte, so Flad, „dass auch unter Kirchenmitgliedern menschenfeindliches Gedankengut durchaus verbreitet ist“. Er sieht besonders eine Übereinstimmung von Kirchenmitgliedern mit rechten Positionen im Bereich der Ablehnung von Gleichstellungspolitik und sexueller Vielfalt.

Flad betonte aber auch, dass die kritische Beschäftigung mit Rechtsextremismus und das Eintreten für Demokratie zu den zentralen Anliegen vieler Kirchenmitglieder gehöre. Besonders kirchliche Gremien wie Synoden seien in ihren Stellungnahmen klar. Theologisch sei die Sache eindeutig, sagte Flad: „Das Gebot der Nächstenliebe ‚Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst!‘ enthält keinen Spielraum für die Diskriminierung und Verfolgung von Menschen.“

Der Beschluss im Wortlaut


Synode beschließt über Strukturreformen

Mehr Beteiligung junger Menschen - Finanzierung der Gemeinden - 12 Jahre Amtzeit für PfarrerInnen
Die Gesamtsynode hat bei ihrer Tagung in Emden umfangreiche Strukturreformen beschlossen, um für zukünftige Herausforderungen besser aufgestellt zu sein. Dazu entschieden die Synodenmitglieder über zahlreiche Verfassungs- und Gesetzesänderungen.

Die Synodenmitglieder änderten einstimmig die Kirchenverfassung. Sie schafft nun bessere und feste Beteiligungsmöglichkeiten für junge Menschen. So müssen nun in den Regionalsynoden und in der Gesamtsynode unter 27-Jährige mit Sitz und Stimme vertreten sein. Wählbar sind hier nicht nur Gewählte aus den Gemeindegremien. Finden sich keine Delegierten, bleiben ihre Plätze unbesetzt. Insbesondere aus der landeskirchlichen Jugendkonferenz war eine solche Änderung gefordert worden.

Ebenfalls einstimmig beschlossen die Synodalen, die Finanzierung der Kirchengemeinden in der sogenannten Zuweisungsordnung neu zu regeln. Nun ist der Betrag, der jährlich an die Kirchengemeinden fließt, im Wesentlichen von der Mitgliederzahl abhängig. Vizepräsident Helge Johr erläuterte, dass die bisherige Finanzierung einen umfangreichen Gebäudebestand belohnt habe. Anstrengungen für den Klimaschutz und sinkende Mitgliederzahlen machten es aber nötig, dass sich Kirchengemeinden auch von Gebäuden trennen. Außerdem belohnt die neue Regelung die Kooperation von Kirchengemeinden. Schließen sich Gemeinden zusammen, so erhalten sie nach Größe gestaffelt zusätzliche Mittel. Neu ist auch, dass für Pastorinnen und Pastoren in aller Regel Dienstwohnungen angemietet werden.

Mit Mehrheit beschloss die Synode, dass Pfarrerinnen und Pfarrer nach der Wahl in einer Kirchengemeinde nicht mehr unbefristet eine Stelle innehaben. Diese wird nun auf zwölf Jahre begrenzt, wobei eine Wiederwahl möglich ist. Das Gesetz sieht nach zehn Jahren im Amt zudem eine Bewertung der pfarramtlichen Arbeit vor. „Was haben wir erreicht, was wollen wir noch erreichen, passt es noch, wollen wir etwas ändern? - um solche Fragen kann es dabei gehen“, erläuterte Vizepräsident Helge Johr. Er betonte auch, die Wahlzeit beschädige nicht das lebenslange Dienstverhältnis zwischen Landeskirche und Pfarrpersonal. In den Fällen, in denen es nicht mehr passe, gehe es dann um eine Bewerbung in einer anderen Gemeinde.

Gegen die Dienstzeit von zwölf Jahren gab es deutlichen Widerstand in der Synode. Gegner befürchteten eine Schädigung des Pfarrberufs, die Befristung mache ihn unattraktiv. Für die Theologiestudierenden hingegen sagte Studentin Tina Yzer, dass sie und ihre Mitstudierenden das Gesetz sehr begrüßten.


52-Millionen-Euro-Haushalt beschlossen
Foto: Claudia Hautumm / pixelio.de

Die Gesamtsynode hat den Etat für das kommende Jahr mit einem Volumen von rund 52 Millionen Euro einstimmig beschlossen. Die Höhe liegt damit um etwa drei Millionen Euro über dem Haushalt des laufenden Jahres. Trotz sinkender Mitgliederzahlen sei die Finanzlage der Kirche "noch durchaus positiv", sagte Vizepräsident Helge Johr vor der Synode.

Er betonte, dass es bei den Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr kaum Änderungen gebe. Größter Einnahmeposten bleiben die Kirchensteuern, die im kommenden Jahr mit rund 38 Millionen Euro veranschlagt sind. Sie blieben 2024 noch stabil, seien aber nicht mehr steigend, blickte Johr voraus.

Das könne sich in Zukunft ändern, weil auch die Mitgliederzahl schneller zurückgehe als bislang geschätzt. In seinem Finanzbericht prognostizierte Johr für 2038 eine Mitgliederzahl von 102.500, das sind noch mal weniger als vor Kurzem noch angenommen. Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Dieter Mansholt, betonte, dass der kommende Haushalt der letzte sei, „bei dem wir aus dem Vollen schöpfen können.“

Ebenso beschloss die Gesamtsynode den Haushalt des Diakonischen Werkes.

Der Finanzbericht von Vizepräsident Helge Johr als pdf


Die nächste Gesamtsynode tagt vom 16. bis 17. Mai 2024 in Emden.

Die konstituierende Tagung der neu gewählten Gesamtsynode nach den Gemeindwahlen im März 2024 ist am 26. und am 27. September 2024.

 

Zu den Berichten des ersten Synodentags - 23. November 2023