Trauordnung auch für homosexuelle Paare

Die Gesamtsynode hat einstimmig einer liturgischen Ordnung für „Gottesdienste anlässlich einer Eheschließung“ zugestimmt. Diese neue Ordnung gelte ausdrücklich gleichermaßen für die traditionelle Ehe zwischen Männern und Frauen sowie für die gleichgeschlechtlicher Paare, betonte der Synodale Prof. Georg Plasger. Inzwischen lege die gesellschaftliche Entwicklung nahe, eine Gleichbehandlung auch bei der Trauung festzulegen. Plasger sagte: Wir beschließen hier über den Rahmen für einen Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung. Nicht mehr und nicht weniger.“ Jede Trauung werde ordentlich ins Kirchenbuch eingetragen.

Gleichwohl sei diese Ordnung keine Vorschrift. „Wir können und wollen unseren Gemeinden und Pastoren nicht vorschreiben, gleichgeschlechtliche Paare zu trauen.“ unterstrich Plasger. Wenn eine Gemeinde diese Trauung nicht vornehmen wolle, könne dies in der Nachbarschaft geschehen. Ein Synodaler hob die Einmütigkeit hervor, mit der diese Regelung von der Synode getroffen wurde. Dies sei nicht in allen Kirchen der Fall.

Noch vor 14 Jahren hatte die Segnung homosexueller Paare zu heftigen Diskussionen bei der Gesamtsynode geführt. Damals konnte sich die Synode nicht zu Segnungen homosexueller Partnerschaften durchringen. Die Entscheidung wurde damals vertagt.

24. November 2017
Ulf Preuß, Pressesprecher

Zu weiteren Berichten zur Gesamtsynode

 

Foto: Africa Studio / shutterstock.com

Zurück