Sexualisierte Gewalt: Verfahren jetzt beim EKD-Disziplinargericht

Im Fall des Vorwurfs der sexualisierten Gewalt gegen einen ehemaligen Pfarrer der Evangelisch-reformierten Kirche ist das kircheninterne Disziplinarverfahren abgeschlossen. Wegen der Schwere der Vorwürfe beantragte die Reformierte Kirche jetzt beim Disziplinargericht der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) die Entfernung des pensionierten Pfarrers aus dem Amt. Sollte das EKD-Disziplinargericht diesem Antrag zustimmen, verliert der Pfarrer seine Pensionsansprüche.
Eine Betroffene hatte sich im Sommer 2023 gegenüber der neu eingerichteten Fachstelle für die Prävention von sexualisierter Gewalt offenbart und die Vorfälle bei kirchlichen Freizeiten aus den 1980er Jahren angezeigt. Die zuständige Staatsanwaltschaft hatte den ihr angezeigte Fall als verjährt erklärt. Um den Fall dennoch aufzuklären, leitete die Evangelisch-reformierte Kirche ein kircheninternes Disziplinarverfahren ein. Sie beauftragte einen Fachanwalt mit den Ermittlungen, um von Beginn an die notwendige Unabhängigkeit sicherzustellen. In diesem Verfahren räumte der Beschuldigte ein Fehlverhalten ein. Da sich im weiteren Verlauf eine weitere Betroffene meldete, zog es sich in die Länge.
Die Evangelisch-reformierte Kirche bittet weiterhin weitere von sexualisierter Gewalt betroffene Personen, Vorfälle zu melden. Zuständig ist Manuela Feldmann in der Fachstelle sexualisierte Gewalt oder auch die zentrale Anlaufstelle „help“ von Kirche und Diakonie. Feldmann betont: „In allen Fällen steht die betroffene Person immer an erster Stelle!“
Alle Kontaktdaten finden sich auf der Webseite www.reformiert.de.
19. Februar 2025
Ulf Preuß, Pressesprecher