Neue Kirchengemeinde
Die Gesamtsynode hat ein Kirchengesetz gebilligt, das den Beitritt der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Bückeburg-Stadthagen zur Landeskirche regelt. Nach Angaben von Vizepräsident Helge Johr geht damit ein zweijähriger Prozess zu Ende, der von der Gemeinde Bückeburg-Stadthagen nach dem Ruhestand ihres letzten Pastors angestoßen worden war.
Im Gesetz heißt es, dass die Gemeinde der Evangelisch-reformierten Kirche in voller synodaler Gemeinschaft mit allen Rechten und Pflichten beitritt. Zur Gemeinde, die das Gebiet des früheren Freistaates Schaumburg-Lippe umfasst, gehören rund 800 Mitglieder. Sie wird zukünftig dem Synodalverband X angehören.
Direkt nach dem Beschluss der Gesamtsynode wurde der Kirchenvertrag unterzeichnet. Er wird ab 1. Januar gültig, ab dann gehören 136 Kirchengemeinden.zur Evangelisch-reformierten Kirche.
21. November 2025
Ulf Preuß, Pressesprecher
Zu weiteren Berichten von der Tagung der Gesamtsynode
Bild oben: Bei der Vertragsunterzeichnung: hinten: Zamirah Rabiya (Moderamen der Gesamtsynode), Harm Adam (Präses der Gesamtsynode), Ingrid Netzer (Presbyterium Bückeburg-Stadthagen); vorn: Annette Faudt (Presbyterium), Susanne Bei der Wieden (Kirchenpräsidentin) und Christel Feindt (Presbyterium).

