Gesamtsynode weiterhin mit 57 Synodalen

Die Gesamtsynode der Evangelisch-reformierten Kirche wird nicht verkleinert. Die Gemeinden und Synodalverbände werden auch zukünftig 57 Synodale in die Gesamtsynode entsenden. Damit fand ein Antrag nicht die notwenige verfassungsändernde Zwei-Drittel-Mehrheit. Das Moderamen hatte vorgeschlagen, die Synode um 10 Mitglieder zu verkleinern und dies mit dem Rückgang der Mitgliederzahlen und einer besseren Arbeitsfähigkeit begründet. Auch sei es immer schwieriger, Ehrenamtliche zu finden, die für die Tagungen Urlaub nehmen.

Neben den gewählten 57 Vertretern gehören dem Gremium weiterhin der Kirchenpräsident oder die Kirchenpräsidentin sowie drei durch das Moderamen berufene Mitglieder an.

Ob der Vizepräsident oder die Vizepräsidentin als 62. Mitglied in der Synode und im Moderamen volles Stimmrecht erhält, wird am morgigen Freitag in zweiter Lesung entschieden. Ein entsprechender Antrag auf Änderung der Verfassung fand in erster Lesung die notwendige Mehrheit. Nach derzeit gültiger Verfassung gehört der Vizepräsident oder die Vizepräsident lediglich beratend den kirchenleitenden Gremien an.

Ebenfalls keine notwendige Mehrheit fand der Antrag, Pacht- und Arbeitsverträge der Kirchengemeinden nicht mehr auf der Ebene der Synodalverbände sondern von der Landeskirche genehmigen zu lassen. Dagegen wird die Anpassung des Pensionsalters des Kirchenpräsidenten oder der Kirchenpräsidentin an die gesetzliche Altersgrenze am Freitag in zweiter Lesung beraten. Auch dann braucht diese Verfassungsänderung eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Zur Zeit gilt noch das Ruhestandsalter von 65 Jahren.

24. Mai 2012
Ulf Preuß, Pressesprecher

 

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