Gesamtsynode weiterhin mit 57 Synodalen
Die Gesamtsynode der Evangelisch-reformierten Kirche wird nicht
verkleinert. Die Gemeinden und Synodalverbände werden auch zukünftig 57
Synodale in die Gesamtsynode entsenden. Damit fand ein Antrag nicht die
notwenige verfassungsändernde Zwei-Drittel-Mehrheit. Das Moderamen hatte
vorgeschlagen, die Synode um 10 Mitglieder zu verkleinern und dies mit
dem Rückgang der Mitgliederzahlen und einer besseren Arbeitsfähigkeit
begründet. Auch sei es immer schwieriger, Ehrenamtliche zu finden, die
für die Tagungen Urlaub nehmen.
Neben den gewählten 57 Vertretern gehören dem Gremium weiterhin der
Kirchenpräsident oder die Kirchenpräsidentin sowie drei durch das
Moderamen berufene Mitglieder an.
Ob der Vizepräsident oder die Vizepräsidentin als 62. Mitglied in der
Synode und im Moderamen volles Stimmrecht erhält, wird am morgigen
Freitag in zweiter Lesung entschieden. Ein entsprechender Antrag auf
Änderung der Verfassung fand in erster Lesung die notwendige Mehrheit.
Nach derzeit gültiger Verfassung gehört der Vizepräsident oder die
Vizepräsident lediglich beratend den kirchenleitenden Gremien an.
Ebenfalls keine notwendige Mehrheit fand der Antrag, Pacht- und
Arbeitsverträge der Kirchengemeinden nicht mehr auf der Ebene der
Synodalverbände sondern von der Landeskirche genehmigen zu lassen.
Dagegen wird die Anpassung des Pensionsalters des Kirchenpräsidenten
oder der Kirchenpräsidentin an die gesetzliche Altersgrenze am Freitag
in zweiter Lesung beraten. Auch dann braucht diese Verfassungsänderung
eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Zur Zeit gilt noch das Ruhestandsalter von
65 Jahren.
24. Mai 2012
Ulf Preuß, Pressesprecher