Gemeindewahlen am Sonntag

In den 146 Kirchengemeinden der Evangelisch-reformierten Kirche finden am Sonntag, dem 18. November, Gemeindewahlen statt. Neu zu besetzen ist jeweils die Hälfte der Plätze in den Kirchenräten oder Presbyterien sowie in den Gemeindevertretungen der Kirchengemeinden. Zu den Wahlen aufgerufen sind alle konfirmierten oder als Erwachsene getauften Gemeindeglieder. Die Neugewählten sind dann für sechs Jahre im Amt.
Der Kirchenpräsident der Evangelisch-reformierten Kirche, Jann Schmidt, ruft die Wahlberechtigen auf, sich an der Wahl zu beteiligen. „Mit Ihrer Stimme können Sie kirchliches Leben mitgestalten.“ bittet Schmidt. „Wenn Sie sich an den Wahlen beteiligen, ist dies auch eine Auszeichnung für die vielen Ehrenamtlichen.“ Ohne ihr Engagement sei das kirchliche Leben nicht denkbar, so der Kirchenpräsident.
Der Kirchenrat oder das Presbyterium ist das Leitungsorgane einer Kirchengemeinde, hier werden alle wesentlichen Entscheidungen über die Gestaltung des kirchlichen Lebens getroffen. Zusammen mit der Gemeindevertretung stellt der Kirchenrat u.a. den Haushaltsplan auf und entscheidet über kirchliche Baumaßnahmen.
Die Wahllokale in den Kirchengemeinden sind in der Regel am Wahlsonntag im Anschluss an den Gottesdienst in der Kirche oder im Gemeindehaus geöffnet. Insgesamt sind etwa 153.000 Menschen aus allen Kirchengemeinden der Evangelisch-reformierten Kirche aufgerufen, ihre Leitungsgremien neu zu wählen. Dabei sind in den 146 Kirchengemeinden rund 520 Personen für die Kirchenräte/Presbyterien zu bestimmen, rund 640 für die Gemeindevertretungen. Im Anschluss an diese Gemeindewahlen werden auch die Synodalverbandssynoden und die Gesamtsynode neu gewählt. In einigen Gemeinden findet die Wahl aus regionalen Gründen an einem anderen Termin statt.
Zu den Gemeindewahlen gibt es eine Extra-Internetseite. Unter www.gemeindewahlen.reformiert.de sind Informationen und Materialien zur Wahl zusammengestellt.
13. November 2012
Ulf Preuß, Pressesprecher