Ehemaliger Pfarrer räumt Fehlverhalten ein

Symbolfoto: Gitti Moser / pixelio.de

Im Fall der Anschuldigung gegen einen ehemaligen Pfarrer der Evangelisch-reformierten Kirche, sexualisierte Gewalt begangen zu haben, hat dieser ein Fehlverhalten eingeräumt. Die Evangelisch-reformierte Kirche hatte einen externen Juristen beauftragt, die Ermittlungen in dem im Juli 2023 eingeleiteten Disziplinarverfahren durchzuführen. Diese Ermittlungen waren nahezu abgeschlossen. Da sich inzwischen eine weitere Betroffene gemeldet hat, ist es jetzt notwendig, das Disziplinarverfahren weiterzuführen. Die Ermittlungen leitet weiterhin der externe Jurist.

Kirchenpräsidentin Susanne Bei der Wieden: „Für die Betroffenen ist diese Verlängerung des Verfahrens eine Zumutung. Sie ist jedoch notwendig, um das Verfahren für alle Beteiligten juristisch einwandfrei durchzuführen.“  Nach Abschluss der Ermittlungen im Rahmen des Disziplinarverfahrens entscheidet das Disziplinargericht der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) über mögliche Maßnahmen gegen den Beschuldigten.

Die Ermittlungen eingeleitet hatte die Meldung einer Betroffenen bei der 2023 eingerichteten Ansprechstelle für sexualisierte Gewalt. Sie hatte dort die Vorfälle bei kirchlichen Freizeiten aus den 1980er Jahren angezeigt. Die zuständige Staatsanwaltschaft erklärte den Fall als verjährt. Um von Beginn an die notwendige Unabhängigkeit bei den Ermittlungen sicherzustellen, beauftragte die Evangelisch-reformierte Kirche einen Fachanwalt mit den Ermittlungen im Rahmen des Disziplinarverfahrens.

Die Kirchenpräsidentin betont die Notwendigkeit, sexualisierte Gewalt zu verhindern und in Verdachtsfällen für Aufklärung zu sorgen. Leitlinie das Handelns ist: „Wir klären auf, wenn uns Fälle sexualisierter Gewalt bekannt werden und wir sorgen nach unseren Möglichkeiten dafür, dass die Täter und Täterinnen zur Rechenschaft gezogen werden. Wir sind dankbar, wenn betroffene Menschen sich melden. Wir nehmen sie ernst, stellen Ihnen Unterstützung zur Verfügung und gestalten die Aufklärung für sie transparent.“

Zuständig für Meldungen ist Manuela Feldmann in der Ansprechstelle für sexualisierte Gewalt oder auch die zentrale Anlaufstelle „help“ von Kirche und Diakonie. Feldmann betont: „In allen Fällen steht die betroffene Person immer an erster Stelle!“ Alle Kontaktdaten finden sich auf der Webseite www.reformiert.de.

Feldmann ist zudem für die Prävention von sexualisierter Gewalt zuständig. In etwa 40 Kirchengemeinden hat es bislang Schulungen zum Thema gegeben. Ziel ist es, bis Ende 2024 auf allen kirchlichen Ebenen Schutzkonzepte zu etablieren.

22. März 2024
Ulf Preuß, Pressesprecher

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