Assistierter Suizid darf nicht zum Normalfall werden

Kirchenpräsidentin Susanne Bei der Wieden (Foto: Ulf Preuß)

Im Bundestag wird am 6. Juli entschieden, unter welchen Bedingungen Hilfe bei einem Suizid geleistet werden darf. Die Kirchen fordern hohe Hürden, bevor Menschen diesen letzten Schritt gehen dürfen. Kirchenpräsidentin lud zum Pressegespräch.

Kirchenpräsidentin Susanne Bei der Wieden, mahnt eine öffentliche Debatte zum assistierten Suizid an. Gut eine Woche vor der abschließenden Debatte im Deutschen Bundestag am 6. Juli, gebe es „praktisch keine gesellschaftliche Auseinandersetzung mit diesem wichtigen Thema“, sagte die Theologin am Mittwoch bei einem Pressegespräch in Leer. Sie selbst befürchte gesamtgesellschaftliche Auswirkungen: „Der assistierte Suizid darf nicht zum Normalfall werden. Niemand darf gedrängt werden, beim Suizid zu assistieren.“

Die Bundestagsabgeordneten entscheiden in der kommenden Woche in zweiter und dritter Lesung über zwei fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe zum Thema. Alle Entwürfe sehen vor, dass todbringende Medikamente auch für eine beabsichtigte Selbsttötung verschrieben werden dürfen. Auch sehen sie mehrere ergebnisoffene Beratungen vor. Allerdings legen sie die Hürde für den assistierten Suizid unterschiedlich hoch an. Die Kirchenpräsidentin sagte, sie bevorzuge den Entwurf der Gruppe um den Abgeordneten Lars Castellucci (SPD), weil dieser strenger sei.

Mit dem zu erwartenden Gesetz werde das Sterben zu einem „Akt der autonomen Selbstbestimmung“, sagte Bei der Wieden. Zwar gebe es Situationen, in denen körperlicher oder seelischer Schmerz einem Menschen ein Weiterleben unmöglich erscheinen lasse, räumte sie ein. Dies müsse dann als Einzelfall respektiert und akzeptiert werden. Doch müssten solche Fälle absolute Ausnahmen bleiben.

Keinesfalls dürfe gesellschaftlicher Druck bei Menschen den Wunsch nach einem assistierten Suizid auslösen, betonte die Kirchenpräsidentin. Das Beispiel der Niederlande zeige, dass allein die Möglichkeit dazu die Nachfrage steigen lasse. Auch die Sorge, Angehörige zu sehr mit der Pflege zu belasten, dürfe nicht zu einer Selbsttötung führen.

Zudem dürfe niemand zur Assistenz beim Suizid genötigt werden, auch kein Arzt und keine Pflegekraft, forderte Bei der Wieden. Dies müsse sichergestellt sein. Einrichtungen wie Krankenhäuser und Pflegeheime, aber auch ambulante Pflegedienste, müssten selbst entscheiden können, ob in ihren Häusern solche Verfahren zugelassen werden.

Unverzichtbar sei der Ausbau und die Qualifizierung von Beratungsstellen. Sie sei allerdings unsicher, ob die Gesellschaft die nötige Beratung von Sterbewilligen wirklich stemmen könne, sagte die Theologin. Der Fachkräftemangel betreffe auch die Beratungsstellen. Lebensberater, Mediziner und Pflegekräfte, aber auch Pastorinnen und Pastoren sollten für dieses Thema stärker sensibilisiert werden.

28. Juni 2023
Evangelischer Pressedienst (epd)


Gemeinsame Stellungnahme der leitenden Theologen der evangelischen und katholischen Kirchen in Niedersachse und Bremen


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