2022: Wahlen zu Mitarbeitervertretungen

Symbolbild: Stephanie Hofschläger / pixelio.de

Im kommenden Jahr 2022 finden im Bereich der Evangelisch-reformierten Kirche Wahlen zu den Mitarbeitervertretungen statt. Darauf weist jetzt der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen hin. Die jetzt gewählten Gremien sind noch bis zum 30. April im Amt, so das die Wahlen vorher durchgeführt werden sein müssen.

Andreas Purz aus Nordhorn, Vorsitzender des Gesamtausschusses, schreibt in seiner Information für alle Kirchenräte und Presbyterien, dass alle Dienststellen mit fünf wählberechtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Mitarbeitervertretungen bilden müssen. Dabei sei auch noch zu beachten, dass mindestes drei der Wahlberechtigten auch wählbar sein müssten. Unter anderem müssten sie mindestens sechs Monate der Dienststelle angehören.

Für Kirchengemeinden, die weniger Beschäftigte haben, gehören diese der Mitarbeitervertretung des Synodalverbands an. Überall dort, wo bereits eine Mitarbeitervertretung existiert, organisiere diese die Wahl, so Purz. An anderen Orten sei der Kirchenrat oder das Presbyterium zuständig, eine Wahlversammlung einzuberufen. Die Amtszeit der neuen Mitarbeitervertretungen beginnt dann am 1. Mai.

9. Dezember 2021
Ulf Preuß, Pressesprecher


Rechtliche Vorschriften: https://www.kirchenrecht-erk.de/ - Punkt 8

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