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Kirche im Rundfunk

Das Medienrecht in Deutschland regelt, dass den Kirchen Sendezeiten im Rundfunk, also in Radio und Fernsehen, zur Verfügung stehen. Dies gilt in besonderem Maße für die öffentlich-rechtlichen Sender aber zum Teil auch für den privaten Rundfunk.

Die Evangelisch-reformierte Kirche ist direkt beteiligt an:

  • Radio- und Fernsehkirche des NDR

    zuständig für Radiogottesdienste und für Radioandachten in den NDR-Programmen sowie für die ARD-Fernsehgottesdienste aus Norddeutschland.
  • den Bürgerrundfunksendern

    Ems-Vechte-Welle und Radio Ostfriesland



    Hier gibt es jeweils eine ökumenisch besetzte „Kirchenredaktion", die sich mit eigenen Sendungen am Programm beteiligt.

 

Einen Fernsehgottesdienst überträgt das ZDF jeden Sonntag zwischen 9.30 und 10.15 Uhr, i.d.R. im Wechsel aus einer evangelischen und einer katholischen Kirche. Die ARD sendet Fernsehgottesdienste zu besonderen Anlässen.

Regelmäßige Radiogottesdienste sendet der Deutschlandfunk .

Wochenübersicht zu kirchlichen Sendungen und Gottesdienstübertragungen im Radio und Fernsehen

ZDF-Fernsehgottesdienst

Das Foto zeigt eine ZDF-Kamerafrau und das Landesbläserensemble der Evangelisch-reformierten Kirche während des ZDF-Fernsehgottesdienstes zur Eröffnung des Calvinjahrs am 1. Februar 2009 aus der Emder Johannes a Lasco Bibliothek

 

Radio- und Fernsehkirche

ekn

Im Blickpunkt

 
 
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